Sehr geehrte Vermieterinnen und Vermieter,
vielen Dank, dass Sie sich die Mühe gemacht haben, dem im Begleitschreiben zu Ihrem Grund- und Abgabenbescheid genannten Link zur Erhebung des regionalen Mietpreisniveaus im Kreis Düren bis hierher zu folgen!
Der Kreis Düren hat die InWIS Forschung und Beratung GmbH (InWIS) damit beauftragt, innerhalb des Kreisgebietes eine regionale Mietpreisübersicht wissenschaftlich zu erstellen.
Je mehr Angaben wir zu Wohnungen erhalten, die Sie innerhalb des Kreises Düren vermieten, desto genauer können wir das örtliche Mietpreisniveau bestimmen. Deshalb ist auch Ihre Teilnahme wichtig.
Von diesem objektiven Blick auf das Mietenniveau profitieren auch Sie als Vermieter. Denn eine transparente Übersicht darüber, wie viel Miete für Wohnungen in welcher Größe und Ausstattung im Kreis Düren bezahlt wird, schafft Klarheit zwischen allen Parteien auf dem Wohnungsmarkt.
Wir bitten Sie deshalb, an der Befragung teilzunehmen – Ihre Teilnahme ist vollkommen freiwillig!
Im Folgenden erhalten Sie Informationen
Sollten Sie Fragen haben, können Sie sich gerne an uns wenden:
Telefon: 0800/5700200 (für Anrufer kostenlos)
Email: kreisdueren@inwis.de
Möglichkeiten der Teilnahme
Sie haben verschiedene Möglichkeiten, an der Befragung teilzunehmen – bitte wählen Sie eine der genannten Varianten aus:
1. Online-Fragebogen:
Unter diesem Link (Kreis-Düren – Fragebogen Online) können Sie die Fragen online ausfüllen. Wenn Sie am Ende des Fragebogens auf die Schaltfläche „Absenden“ klicken, fließen Ihre Angaben automatisch in eine hinterlegte Datenbank ein. Die gespeicherten Daten sind in keiner Weise zurückzuverfolgen – es werden weder Cookies gesetzt noch werden IP-Adressen in der Datenbank hinterlegt.
2. „Aktives“ PDF-Dokument (elektronisch ausfüllbar):
Unter diesem Link (Kreis-Düren – Fragebogen aktives PDF (Dateigröße: 605 KB/-typ: pdf)) erhalten Sie Zugriff auf ein PDF-Dokument, welches Sie herunterladen und direkt an Ihrem Computer ausfüllen können. Wenn Sie den Fragebogen vollständig ausgefüllt haben, speichern Sie bitte den ausgefüllten Fragebogen lokal auf Ihrem Computer. Diese Datei müssen Sie dann separat als Anhang an die E-Mail anfügen. Als Empfänger geben Sie bitte die Adresse kreisdueren@inwis.de ein.
In diesem Fall ist für uns beim Eingang der Daten die Absenderadresse sichtbar. Diese wird allerdings unmittelbar nach Eingang der Daten gelöscht, es sei denn, im Zusammenhang mit den Angaben treten Fragen auf. Die Inhalte des Fragebogens werden separat gespeichert und besitzen keinerlei personenbezogene Angaben.
3. Ausdruckbares PDF-Dokument:
Unter diesem Link (Kreis Düren – Fragebogen Druckversion (Dateigröße: 558 KB/-typ: pdf)) können Sie ein PDF-Dokument herunterladen und anschließend ausdrucken, um es per Hand auszufüllen. Diesen ausgefüllten Fragebogen senden Sie bitte entweder per E-Mail als gescannten Anhang an kreisdueren@inwis.de oder per Fax an die Nr. 0234/89034-49 oder in einem Briefumschlag per Post an folgende Adresse:
InWIS Forschung & Beratung GmbH
Mietwerterhebung Kreis Düren
Springorumallee 20a
44795 Bochum
Sie können im Falle des postalischen Versandes den Umschlag mit dem Vermerk „Porto zahlt Empfänger“ versehen, sodass für Sie – bis auf den Umschlag – keine weiteren Kosten entstehen.
4. Ausfüllbare Excel-Tabelle:
Insbesondere für den Fall, dass Sie Angaben zu einer ganzen Reihe von Wohnungen machen wollen, können Sie unter diesem Link (Kreis Düren – Fragebogen Excel-Version (Dateigröße: 132 KB/-typ: xlsx)) eine Excel-Tabelle herunterladen, die Ihnen eine einfach handhabbare Möglichkeit eröffnet, eine größere Anzahl von Wohnungsangaben zu übermitteln. In dem Excel-Tabellenblatt steht jede Zeile für eine Wohnungseinheit. Gebäudebezogene Angaben wie bspw. das Baualter wiederholen sich selbstverständlich. Natürlich können Sie diese Excel-Tabelle sowohl nutzen, wenn Sie mehrere Wohnungen innerhalb eines Gebäudes vermieten als auch für den Fall, dass Sie Wohnungen in verschiedenen Gebäuden innerhalb des Kreises Düren vermieten.
5. Anforderung eines Fragebogens per Post
Gerne können Sie auch einen gedruckten Fragebogen inkl. Rücksende-Umschlag bei uns anfordern (per Email: kreisdueren@inwis.de oder telefonisch: 0800/5700200 (für Anrufer kostenlos).
In diesem Fall müssen Sie uns eine Empfängeranschrift mitteilen. Auch diese wird nach Versand der Unterlagen gelöscht. Bitte teilen Sie uns in diesem Fall auch mit, für wie viele Wohnungen Sie Fragebögen benötigen. Sie erhalten dann die entsprechende Anzahl.
Ausfüllhinweise:
Pflichtangaben
Beim Ausfüllen des Fragebogens ist zu beachten, dass es sich bei den Angaben zur Gemeinde/Stadt, in der das Gebäude liegt, der Wohnfläche und der Nettokaltmiete um Pflichtangaben handelt.
Frage 4 (Verglasung)
Die Einstufung der Fenster und Außentüren des Gebäudes in die vorgegebenen Antwort-Kategorien wird Ihnen erleichtert, falls Ihnen der U-Wert (jeweils einschl. Rahmen) vorliegt. Bei Neubauten oder nachträglichen Einbauten in den letzten Jahren können Sie diesen Wert i. d. R. der Handwerker-Rechnung entnehmen. Die herkömmliche (Zweischeiben-)Isolierverglasung mit luftgefülltem Zwischenraum (U- Wert von 1,9 bis 3,0) wird überwiegend seit den 70er Jahren eingebaut. Wärmeschutzverglasung (U-Wert von 1,1 bis 1,9) wird von der Wärmeschutzverordnung 1995 vorgeschrieben und hat daher erst danach eine größere Bedeutung erlangt. Wärmeschutzverglasung und höherwertige Wärmeschutzverglasung (U-Werte von 1,0 und darunter) bestehen aus zwei oder mehr Scheiben und einem (edel-) gasgefüllten, luftdichten Scheibenzwischenraum, häufig kombiniert mit einer reflektierenden Wärmeschutzschicht. Schallschutzfenster beschreiben Fenster, die speziell für den Lärmschutz von Wohnräumen vor Verkehrslärm von außen konstruiert sind. Zu den konstruktiven Merkmalen zählen z. B. umlaufende elastische Dichtungen zwischen Flügel und Blendrahmen, Mehrfachverglasung aus Isolierglas, evtl. mit Gasfüllung und/oder Einfachgläsern unterschiedlicher Dicke bei möglichst großem Scheibenabstand. Schallschutzfenster mindestens der Schallschutzklasse 4 der VDI-Richtlinie 2719 „Schalldämmung von Fenstern“, die das zur Schallreduktion vorgeschriebene bzw. zur Lärmreduktion erforderliche Maß erfüllen.
Frage 8 (barrierearme Erstellung bzw. Modernisierung oder Anpassung)
Es sind mehrere Maßnahmen erfolgt zur Reduzierung und Vermeidung von Barrieren: z.B. Einbau einer möglichst bodengleichen (max. 6 cm Höhe) Dusche mit rutschhemmender Emaillierung, das Anbringen von Halterungen oder Handläufen, Vergrößerung von Türbreiten und sonstigen Verkehrsflächen, schwellenfreier Zugang zu Balkonen /Terrassen, Installation technischer Hilfsmittel etc.
Frage 10.1 (Höhe der Nettokaltmiete)
Gemeint ist die reine Grundmiete pro Monat (ohne Betriebs- und Nebenkosten) für die gesamte Wohnung. Angegeben werden soll die gesamte, zahlbare Nettokaltmiete pro Monat.
Frage 11 (Angaben zu Betriebs- und Heizkosten)
Alternativ zum Ausfüllen der Fragen unter Punkt 11 können Sie dem ausgefüllten Fragebogen auch eine Kopie der aktuellsten Nebenkostenabrechnung beilegen. In diesem Fall achten Sie bitte darauf, dass
Sie können eine Kopie der Nebenkostenabrechnung auf postalischem Wege oder per E-Mail an uns senden (siehe „Möglichkeiten der Teilnahme“).
Zum Hintergrund der Befragung:
Der Kreis Düren ist gesetzlich verpflichtet, Personen im Kreisgebiet, die Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) beziehen, Unterkunftskosten in angemessener Höhe zu zahlen. Um die konkreten Vorgaben des Bundessozialgerichtes zu erfüllen, lässt der Kreis erneut mittels einer wissenschaftlich abgesicherten Datengrundlage ein sogenanntes „schlüssiges Konzept“ erstellen.
Dieses „schlüssige Konzept“ ist erforderlich, damit einerseits die Berechtigten Unterkunftskosten in angemessener Höhe erhalten und andererseits die Allgemeinheit als Kostenträger dieser Fürsorgeleistungen nicht über Gebühr belastet wird. Welche Kosten innerhalb des Kreises Düren für welche Wohnung in welcher Größe und Ausstattung angemessen sind, soll mit Hilfe dieser Befragung rechtssicher festgestellt werden.
Weitere Informationen zum Hintergrund der Befragung erhalten Sie auch direkt beim Kreis Düren:
Telefon: 02421/22-1562015 bzw. Email: amt56@kreis-dueren.de
Datenschutzhinweis
Wenn Sie nicht an der Befragung teilnehmen wollen, brauchen Sie nichts weiter zu tun. Durch den Besuch dieser Seite werden in keiner Form persönliche Daten eingesehen, verarbeitet oder gespeichert.
Wenn Sie an der Befragung teilnehmen und Befragungsunterlagen anfordern, werden Ihre personenbezogenen Angaben ausschließlich zum Versand der Erhebungsunterlagen genutzt. Falls Sie Angaben zu Wohnungen per Email übermitteln, werden die im Zusammenhang mit dem Email-Versand übermittelten Daten von den Wohnungsangaben getrennt und unmittelbar gelöscht, es sei denn, es bestehen unmittelbar Rückfragen zu den gemachten Angaben. Die anschließenden Auswertungen der regionalen Mietdaten erfolgt vollständig anonymisiert. Selbst nach Erhalt der Erhebungsunterlagen steht es Ihnen vollkommen frei, diese auszufüllen und zurückzusenden oder nicht.
Impressum
InWIS Forschung & Beratung GmbH
Springorumallee 20a
44795 Bochum
Kontakt
Telefon: +49 (0) 234 - 890 34 - 0
Fax: +49 (0) 234 - 890 34 - 49
E-Mail: info@inwis.de
Geschäftsführer
Dipl.-Ökonom Michael Neitzel
Prof. Dr. Torsten Bölting
Registergericht
Amtsgericht Bochum, HR B Nr. 6958
UStID DE 213 838 049